| HUND

Arteigenes Verhalten.
Der Hund stammt vom Wolf ab und wurde vermutlich
bereits vor 12.000 Jahren domestiziert. Trotz seines
starken Zugehörigkeitsgefühls zum Menschen
und trotz seines Bemühens, sich an menschliche
Gebräuche und Gewohnheiten anzupassen, ist
sein arteigenes Verhalten nach wie vor stark ausgeprägt.
Wir können nicht von ihm verlangen, daß
er entgegen seinen Anlagen und Instinkten lebt.
Jagdtrieb
und Wachsamkeit.
Zu diesen Anlagen gehören der angeborene Jagdtrieb
(weswegen man seinen Hund im Wald unbedingt an der
Leinen führen muß) und die Wachsamkeit:
Das Verbellen des Briefträgers zeugt daher
auch nicht von "schlechten Manieren",
sondern entspricht dem Instinkt des Hundes, sein
Revier zu verteidigen.
Leben
im "Rudel".
Der Hund ist ebenso wie der Mensch ein Rudeltier
und lebt innerhalb seiner Gemeinschaft in einer
strengen Hierarchie. Für unseren Haushund ist
das Rudel, in dem er lebt, seine Familie. Sie besteht
aus einem "Chef", den er bedingungslos
als seinen Herrn akzeptiert, und aus anderen "Rudelangehörigen",
unter denen er seinen Platz innerhalb der Hierarchie
sucht. Er verhält sich daher zu seinen "Rudelangehörigen"
unterschiedlich und ist sehr glücklich, wenn
es eine erkennbare Rangordnung gibt, in die er sich
einfügen kann.
Beschnüffeln
und Anspringen.
Der Hund ist ein Nasentier. Er benützt Gerüche
als Informationsquelle und will vor allem uns, die
wir ihm am nächsten stehen, beschnuppern oder
sogar belecken. Auch wenn diese Angewohnheit für
uns Menschen nicht immer angenehm ist, sollten wir
doch bedenken, daß der Hund mit solchen "hautnahen"
Liebesbezeugungen nur seinen angeborenen Anlagen
nachgibt.
Spielaufforderung.
Zum arteigenen Spielverhalten gehören auch
das Nachlaufen, das Graben, das Apportieren und
das Anspringen. Gerade letzteres wird von vielen
Menschen als lästig empfunden, ist aber für
den Hund der Ausdruck begeisterter Freude über
das Nachhausekommen des Herrn oder aber eine Aufforderung
zum Spielen.
Nicht
"vermenschlichen".
Berücksichtigt man das angeborene und natürliche
Verhalten des Hundes, so wird man ihn besser verstehen
und nicht in Versuchung kommen, ihn zu "menschlichen"
Verhaltensweisen zu zwingen, die ihm fremd sind.
Vollwertiges
Familienmitglied.
Mit dem Erwerb eines Hundes übernehmen wir
Verantwortung nicht nur für das körperliche,
sondern auch für das seelische Wohl unseres
neuen Mitbewohners. Wer sich und seinen Hund glücklich
machen will, sollte ihn als vollwertiges Familienmitglied
behandeln. Als eigenständiges Wesen, das sich
zwar in die Familienordnung einfügen muß,
zugleich aber auch ein Anrecht auf ein artgerechtes
Dasein hat, und dem wir unsere Aufmerksamkeit, unsere
Zuneigung und einen guten Teil unserer Zeit schulden.
zurück
zur Übersicht
|