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HUND


Arteigenes Verhalten.
Der Hund stammt vom Wolf ab und wurde vermutlich bereits vor 12.000 Jahren domestiziert. Trotz seines starken Zugehörigkeitsgefühls zum Menschen und trotz seines Bemühens, sich an menschliche Gebräuche und Gewohnheiten anzupassen, ist sein arteigenes Verhalten nach wie vor stark ausgeprägt. Wir können nicht von ihm verlangen, daß er entgegen seinen Anlagen und Instinkten lebt.

Jagdtrieb und Wachsamkeit.
Zu diesen Anlagen gehören der angeborene Jagdtrieb (weswegen man seinen Hund im Wald unbedingt an der Leinen führen muß) und die Wachsamkeit: Das Verbellen des Briefträgers zeugt daher auch nicht von "schlechten Manieren", sondern entspricht dem Instinkt des Hundes, sein Revier zu verteidigen.

Leben im "Rudel".
Der Hund ist ebenso wie der Mensch ein Rudeltier und lebt innerhalb seiner Gemeinschaft in einer strengen Hierarchie. Für unseren Haushund ist das Rudel, in dem er lebt, seine Familie. Sie besteht aus einem "Chef", den er bedingungslos als seinen Herrn akzeptiert, und aus anderen "Rudelangehörigen", unter denen er seinen Platz innerhalb der Hierarchie sucht. Er verhält sich daher zu seinen "Rudelangehörigen" unterschiedlich und ist sehr glücklich, wenn es eine erkennbare Rangordnung gibt, in die er sich einfügen kann.

Beschnüffeln und Anspringen.
Der Hund ist ein Nasentier. Er benützt Gerüche als Informationsquelle und will vor allem uns, die wir ihm am nächsten stehen, beschnuppern oder sogar belecken. Auch wenn diese Angewohnheit für uns Menschen nicht immer angenehm ist, sollten wir doch bedenken, daß der Hund mit solchen "hautnahen" Liebesbezeugungen nur seinen angeborenen Anlagen nachgibt.

Spielaufforderung.
Zum arteigenen Spielverhalten gehören auch das Nachlaufen, das Graben, das Apportieren und das Anspringen. Gerade letzteres wird von vielen Menschen als lästig empfunden, ist aber für den Hund der Ausdruck begeisterter Freude über das Nachhausekommen des Herrn oder aber eine Aufforderung zum Spielen.

Nicht "vermenschlichen".
Berücksichtigt man das angeborene und natürliche Verhalten des Hundes, so wird man ihn besser verstehen und nicht in Versuchung kommen, ihn zu "menschlichen" Verhaltensweisen zu zwingen, die ihm fremd sind.

Vollwertiges Familienmitglied.
Mit dem Erwerb eines Hundes übernehmen wir Verantwortung nicht nur für das körperliche, sondern auch für das seelische Wohl unseres neuen Mitbewohners. Wer sich und seinen Hund glücklich machen will, sollte ihn als vollwertiges Familienmitglied behandeln. Als eigenständiges Wesen, das sich zwar in die Familienordnung einfügen muß, zugleich aber auch ein Anrecht auf ein artgerechtes Dasein hat, und dem wir unsere Aufmerksamkeit, unsere Zuneigung und einen guten Teil unserer Zeit schulden.

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